Wann greift die Kennzeichnungspflicht genau?
KI-Bilder sind längst im Alltag vieler Unternehmen angekommen. Ob Website-Header, Social-Media-Beitrag, Werbeanzeige, Produktvisualisierung oder Blogbild: Mit generativer KI lassen sich Motive heute schnell und flexibel erstellen. Für lokale Unternehmen in Bottrop, Kirchhellen, Dorsten, Gelsenkirchen und im Ruhrgebiet ist das eine echte Chance – aber auch ein Thema, das rechtlich sauber eingeordnet werden sollte.
Die wichtigste Frage lautet: Wann muss ein KI-Bild eigentlich gekennzeichnet werden?
Die kurze Antwort: Nicht jedes KI-Bild muss automatisch ein sichtbares Label tragen. Kritisch wird es vor allem dann, wenn KI-Inhalte realistisch wirken und echte Personen, Produkte, Orte, Unternehmen oder Ereignisse betreffen.
Die relevanten Transparenzpflichten aus dem EU AI Act greifen nach aktuellem Stand ab dem 2. August 2026. Ab diesem Datum müssen bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte klar offengelegt werden – insbesondere sogenannte Deepfakes.
Wichtig ist dabei: Der AI Act gilt stufenweise. Einige Regeln gelten bereits früher, zum Beispiel Verbote bestimmter KI-Praktiken seit Februar 2025. Für die praktische Kennzeichnung von KI-generierten Bild-, Audio- und Videoinhalten im Marketing ist aber vor allem der 2. August 2026 entscheidend.
| Zeitpunkt | Was gilt? | Bedeutung für Unternehmen |
|---|---|---|
| 1.08.2024 | Der AI Act ist in Kraft getreten. | Die Übergangsfristen laufen. Unternehmen sollten sich vorbereiten. |
| 2.02.2025 | Bestimmte verbotene KI-Praktiken gelten. | Für normales Online-Marketing meist nicht der Kernpunkt, aber wichtig für Risikobewertung. |
| 2.08.2025 | Bestimmte Governance-, GPAI- und Sanktionsregeln greifen. | Vor allem für Anbieter großer KI-Modelle und bestimmte Betreiber relevant. |
| 2.08.2026 | Die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme greifen umfassend. | Für Websites, Social Media, Werbung und KI-Bilder ist das der wichtigste Stichtag. |
| August 2027 / 2028 | Weitere Regeln für bestimmte Hochrisiko-Systeme greifen später. | Für klassische KI-Bilder im Marketing meist weniger relevant. |
Was bedeutet das für KI-Bilder im Marketing?
Der AI Act unterscheidet nicht einfach zwischen „KI-Bild“ und „kein KI-Bild“. Entscheidend ist der Kontext. Ein abstrakter Hintergrund für einen Blogbeitrag ist anders zu bewerten als ein fotorealistisches Bild, das wie ein echtes Kundenfoto, ein echtes Teamfoto oder eine reale Projektreferenz wirkt.
Für lokale Unternehmen ist das besonders wichtig, weil Vertrauen oft über den ersten Eindruck entsteht. Wer in Bottrop, Dorsten, Kirchhellen oder im Ruhrgebiet nach einem Handwerker, einer Praxis, einem Dienstleister, einem Restaurant oder einem lokalen Fachbetrieb sucht, entscheidet häufig schnell: Wirkt das Unternehmen echt, seriös und greifbar?
Genau deshalb sollten KI-Bilder nicht täuschen. Sie dürfen kreativ unterstützen, aber sie sollten keine falsche Realität vorspiegeln.
Was ist ein Deepfake?
Ein Deepfake ist nach dem AI Act nicht nur ein gefälschtes Promi-Video. Auch KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte können darunterfallen, wenn sie bestehenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken könnten.
Im Marketing kann das zum Beispiel relevant werden bei:
- KI-generierten Menschen, die wie echte Kunden oder Mitarbeitende wirken,
- KI-Bildern von angeblichen Projektergebnissen, die nie fotografiert wurden,
- Produktbildern, die ein echtes Produkt in einer künstlichen, aber realistisch wirkenden Umgebung zeigen,
- Vorher-Nachher-Darstellungen, die nicht auf echten Aufnahmen beruhen,
- realistisch wirkenden Praxis-, Büro-, Baustellen- oder Ladenfotos, die KI-generiert sind,
- KI-generierten Stimmen oder Videos echter Personen.
Lokaler Mehrwert: Warum das gerade für Unternehmen aus Bottrop, Dorsten und dem Ruhrgebiet wichtig ist
Viele lokale Unternehmen arbeiten mit Vertrauen, Nähe und persönlicher Empfehlung. Eine Website oder ein Social-Media-Profil ist dabei oft der erste Kontaktpunkt. Wenn dort Bilder gezeigt werden, die wie echte Referenzen, echte Mitarbeitende oder echte Räumlichkeiten wirken, sollten diese Inhalte auch belastbar sein.
Ein lokaler Handwerksbetrieb sollte zum Beispiel keine KI-generierten Bäder als echte abgeschlossene Projekte darstellen. Eine Praxis sollte keine KI-generierten Teammitglieder verwenden, wenn Nutzer davon ausgehen, dass es sich um echte Personen handelt. Ein Restaurant sollte keine KI-generierten Speisenbilder einsetzen, wenn dadurch ein falscher Eindruck vom tatsächlichen Angebot entsteht.
Der Punkt ist nicht: „KI darf nicht genutzt werden.“ Der Punkt ist: KI sollte transparent, nachvollziehbar und ehrlich eingesetzt werden.
Praxisbeispiele für lokale Unternehmen
| Beispiel | Risiko & Empfehlung |
|---|---|
| Abstrakter KI-Hintergrund für einen Blogartikel | Risiko: Niedrig Meist unkritisch. Dokumentation sinnvoll. |
| KI-generiertes Symbolbild für Social Media | Risiko: Niedrig bis mittel Bei realistischer Wirkung Hinweis wie „Symbolbild / KI-generiert“ prüfen. |
| KI-generiertes Bild eines angeblichen Teams | Risiko: Hoch Nicht als echtes Teamfoto nutzen. Klar kennzeichnen oder echte Fotos verwenden. |
| KI-generierte Vorher-Nachher-Darstellung | Risiko: Sehr hoch Nur verwenden, wenn klar als Visualisierung gekennzeichnet. |
| Echtes Produkt in KI-generierter Umgebung | Risiko: Mittel bis hoch Als Visualisierung kennzeichnen, wenn die Szene realistisch wirkt. |
| KI-generierte Praxis, Baustelle oder Restaurantfläche | Risiko: Hoch Nicht als echte Location darstellen. Hinweis direkt am Bild oder in der Nähe platzieren. |
| KI-generierter Kunde mit Bewertung | Risiko: Sehr hoch Vermeiden. Testimonials sollten echt und belegbar sein. |
Unsere einfache Ampel für KI-Bilder
Grün: In der Regel unkritischer
- abstrakte Grafiken,
- Icons und dekorative Elemente,
- nicht-realistische Illustrationen,
- Texturen und Hintergründe,
- interne Entwürfe und Moodboards.
Empfehlung: Nutzung möglich, aber Tool und Erstellungsdatum intern dokumentieren.
Gelb: Bitte prüfen
- realistisch wirkende Menschen,
- Produktvisualisierungen,
- KI-generierte Räume oder Gebäude,
- Bilder mit echten Kundenassets,
- Social-Media-Ads mit KI-Motiven,
- Website-Bilder, die wie echte Fotos wirken.
Empfehlung: Kennzeichnung prüfen und dokumentieren, warum gekennzeichnet oder nicht gekennzeichnet wurde.
Rot: Nur mit klarer Freigabe oder vermeiden
- Fake-Teamfotos,
- erfundene Testimonials,
- KI-generierte Kundenbewertungen,
- Prominente oder bekannte Personen,
- politische oder gesellschaftlich sensible Inhalte,
- Gesundheits-, Finanz- oder Rechtswerbung mit realistisch wirkenden KI-Szenen,
- Vorher-Nachher-Bilder ohne echte Grundlage.
Empfehlung: Nicht ohne klare Prüfung, Freigabe und Kennzeichnung veröffentlichen.
Checkliste: Sollte dieses KI-Bild gekennzeichnet werden?
Diese Checkliste hilft Unternehmen, Agenturen und Marketingteams bei der schnellen Einschätzung:
- Wurde das Bild vollständig oder teilweise mit KI erstellt?
- Wirkt das Bild realistisch?
- Sind echte Personen, reale Produkte, echte Orte oder echte Ereignisse betroffen?
- Könnte ein Nutzer denken, dass das Bild ein echtes Foto ist?
- Wird das Bild für Werbung, Website, Social Media oder Recruiting genutzt?
- Wird durch das Bild eine Leistung, ein Ergebnis oder eine Referenz suggeriert?
- Sind Logos, Marken, Gebäude, Kundenassets oder geschützte Designs erkennbar?
- Wurde das Bild nachträglich stark mit KI verändert?
- Gibt es eine Kundeneinwilligung für verwendete Ausgangsbilder?
- Wurde die Entscheidung zur Kennzeichnung dokumentiert?
Faustregel: Wenn ein realistischer Eindruck entsteht und ein Nutzer das Bild als echte Aufnahme verstehen könnte, sollte eine Kennzeichnung mindestens geprüft werden.
Geeignete Kennzeichnungstexte
Die Kennzeichnung muss verständlich sein. Sie sollte nicht versteckt oder nur irgendwo im Impressum erwähnt werden. Je nach Einsatz können folgende Formulierungen helfen:
| Situation | Möglicher Hinweis |
|---|---|
| Allgemeines KI-Bild | KI-generierte Darstellung |
| Symbolbild im Blog | Symbolbild, teilweise KI-generiert |
| Produkt in künstlicher Umgebung | Visualisierung / KI-generierte Darstellung, kein Originalfoto |
| Stark bearbeitetes Foto | KI-manipulierte Darstellung |
| Projektvisualisierung | Visualisierung – keine reale Projektdokumentation |
| Social-Media-Anzeige | KI-generierte Werbedarstellung |
Wo sollte die Kennzeichnung stehen?
Bei Website-Bildern sollte der Hinweis direkt am Bild, in der Bildunterschrift oder im unmittelbaren Umfeld stehen. Bei Social Media sollte der Hinweis möglichst am Anfang der Caption oder direkt im Motiv platziert werden. Bei Anzeigen sollte die Kennzeichnung so sichtbar sein, dass sie nicht übersehen wird.
Wichtig ist: Wenn eine Kennzeichnung nötig ist, sollte sie nicht erst im Footer, im Impressum oder am Ende eines langen Textes auftauchen. Nutzer sollten die Information spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts erfassen können.
Was ist mit alten KI-Bildern auf der Website?
Für bestehende Inhalte sollte spätestens vor dem 2. August 2026 geprüft werden, ob KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder online sind, die realistisch wirken oder einen falschen Realitätseindruck erzeugen könnten.
Besonders geprüft werden sollten:
- Startseitenbilder,
- Landingpages,
- Werbeanzeigen,
- Referenzseiten,
- Teamseiten,
- Recruitingseiten,
- Produkt- und Leistungsseiten,
- Vorher-Nachher-Darstellungen,
- Social-Media-Posts mit langer Sichtbarkeit.
Unsere Empfehlung: Unternehmen sollten nicht bis August 2026 warten, sondern bereits jetzt eine interne KI-Bildprüfung starten.
Urheberrecht: Gehört mir ein KI-Bild automatisch?
Neben der Kennzeichnung gibt es ein zweites wichtiges Thema: das Urheberrecht.
Nach deutschem Urheberrecht sind Werke nur geschützt, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Bei rein automatisch erzeugten KI-Bildern ist ein eigener urheberrechtlicher Schutz daher nicht automatisch sicher. Anders kann es aussehen, wenn ein Mensch erhebliche kreative Entscheidungen trifft, etwa bei Konzept, Komposition, Auswahl, Bearbeitung und finaler Gestaltung.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer KI-Bilder nutzt, sollte nicht vorschnell davon ausgehen, exklusive Urheberrechte an jedem KI-Bild zu besitzen. Gerade bei Kundenprojekten, Werbekampagnen und Markenauftritten sollte sauber dokumentiert werden, welches Tool genutzt wurde, welche Assets eingebunden wurden und welche menschlichen Bearbeitungsschritte erfolgt sind.
Was Platined lokalen Unternehmen empfiehlt
Wir empfehlen einen einfachen, praxistauglichen Prozess:
- KI-Einsatz erkennen: Wurde KI bei Bild, Text, Video oder Audio genutzt?
- Realitätsnähe prüfen: Wirkt der Inhalt wie eine echte Aufnahme?
- Rechte prüfen: Sind Personen, Marken, Logos, Produkte oder Kundenassets betroffen?
- Kennzeichnung entscheiden: Ist ein Hinweis erforderlich oder zur Risikominimierung sinnvoll?
- Dokumentieren: Tool, Datum, Prompt, Ausgangsmaterial und Freigabe festhalten.
- Freigabe einholen: Bei Kundenprojekten klare Zustimmung zur Nutzung einholen.
So bleibt KI ein nützliches Werkzeug im Online-Marketing, ohne unnötige rechtliche oder kommunikative Risiken zu erzeugen.
FAQ: Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung
Muss jedes KI-Bild ab 2026 gekennzeichnet werden?
Nein. Nicht jedes KI-Bild muss automatisch sichtbar gekennzeichnet werden. Besonders relevant sind realistische KI-Inhalte, die echte Personen, Produkte, Orte, Unternehmen oder Ereignisse betreffen und fälschlich echt wirken könnten.
Ab wann gelten die Transparenzpflichten?
Für die Kennzeichnungspflichten rund um bestimmte KI-generierte Inhalte ist der 2. August 2026 der zentrale Stichtag.
Darf ich KI-Bilder weiterhin für meine Website nutzen?
Ja. KI-Bilder können weiterhin genutzt werden. Entscheidend ist, dass sie keine Rechte Dritter verletzen, nicht irreführend eingesetzt werden und bei entsprechender Realitätsnähe korrekt gekennzeichnet werden.
Sind KI-Bilder für Social Media problematisch?
Nicht grundsätzlich. Kritisch wird es, wenn KI-Bilder wie echte Kunden, echte Mitarbeitende, echte Projektergebnisse oder echte Situationen wirken. Dann sollte ein Hinweis wie „KI-generierte Darstellung“ geprüft werden.
Was ist besser: Kennzeichnen oder vermeiden?
Wenn ein Bild täuschen könnte, ist Kennzeichnung besser als Verschweigen. Wenn es aber bewusst eine falsche Realität erzeugt, sollte das Motiv lieber nicht verwendet werden.
Kann Platined KI-Bilder rechtssicher für Unternehmen einsetzen?
Wir können KI-Bilder strategisch, transparent und mit sauberem Prozess einsetzen. Eine individuelle Rechtsberatung ersetzt das nicht, aber es reduziert typische Marketingrisiken deutlich.
Fazit
KI-Bilder werden im Online-Marketing bleiben. Für lokale Unternehmen sind sie eine Chance, schneller bessere Visualisierungen, Kampagnen und Content-Ideen zu entwickeln. Gleichzeitig wird Transparenz wichtiger.
Ab dem 2. August 2026 sollten Unternehmen besonders darauf achten, realistisch wirkende KI-Inhalte korrekt einzuordnen und bei Bedarf sichtbar zu kennzeichnen.
Unsere Empfehlung: KI nicht verstecken, sondern professionell einsetzen. Wer transparent arbeitet, schützt nicht nur sich selbst, sondern stärkt auch das Vertrauen der eigenen Kunden.
Quellen und weiterführende Informationen
- AI Act Service Desk: Art. 50 – Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme
- AI Act Service Desk: Art. 113 – Inkrafttreten und Anwendung
- AI Act Service Desk: Art. 3 – Begriffsdefinitionen, unter anderem Deepfake
- Europäische Kommission: Überblick zum AI Act
- Europäische Kommission: Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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✅ KI-Bilder richtig kennzeichnen
- Prüfen, ob das Bild vollständig oder teilweise mit KI erstellt, erweitert, verändert oder retuschiert wurde.
- Wirkt das Bild wie ein echtes Foto oder ist klar erkennbar, dass es sich um eine Illustration oder Visualisierung handelt?
- Sind echte Personen, Mitarbeitende, Kunden, Prominente oder realistisch wirkende künstliche Personen erkennbar?
- Enthält das Bild reale Produkte, Firmengebäude, lokale Orte, Logos, Marken oder Kundenassets?
- Könnte ein Nutzer glauben, dass das Bild eine echte Aufnahme, echte Referenz oder ein echtes Projektergebnis zeigt?
- Bei Website, Social Media, Ads, Recruiting, Gesundheits-, Finanz- oder Rechtswerbung besonders sorgfältig prüfen.
- Wenn das Bild realistisch wirkt und echte Personen, Produkte, Orte oder Ereignisse betrifft, sollte eine klare Kennzeichnung geprüft werden.
- Zum Beispiel: „KI-generierte Darstellung“, „Symbolbild, teilweise KI-generiert“ oder „Visualisierung – kein Originalfoto“.
- Den Hinweis direkt im Bild, in der Bildunterschrift oder am Anfang der Caption platzieren – nicht versteckt im Impressum.
- Marken, Logos, Personenrechte, Stockmaterial, Kundenbilder und geschützte Designs vor Veröffentlichung kontrollieren.
- Verwendetes Tool, Datum, Prompt, Ausgangsbilder, Bearbeitungsschritte und Freigaben intern festhalten.
- Bei Kundenprojekten dokumentieren, dass KI-Einsatz, Bildmotiv und Kennzeichnung freigegeben wurden.



